Meilenstein für mehr Vertrauen in die Polizeiarbeit erreicht: 1. Lesung des Polizeibeauftragtengesetzes im Landtag

Heute sind wir einen wichtigen Schritt gegangen, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat entscheidend zu stärken: Der erste Entwurf des Gesetzes über die oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg wurde von den Koalitionsfraktionen in den Landtag eingebracht und für die weiteren Beratungen in den Innenausschuss überwiesen. Damit erreichen wir ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrages und werden unserem Anspruch gerecht, die Polizeiarbeit in unserem Land bürgernäher und transparenter zu gestalten.

Es ist kein Geheimnis, dass wir Bündnisgrüne die Einrichtung einer Polizeibeauftragtenstelle in die Koalitionsverhandlungen eingebracht haben. Doch im Laufe der intensiven Besprechungen ist daraus ein gemeinsames Projekt der Koalitionspartner geworden. Von unterschiedlichen Standpunkten aus haben wir uns auf einen gemeinsamen Weg gemacht, dessen jetzt vorliegendes Ergebnis wir selbstbewusst vertreten können. Auch über diesen Erfolg freue ich mich sehr.

Befugnisse der Polizeibeauftragtenstelle

Konkret geht es um die Einrichtung einer Stelle für eine*n unabhängige*n Polizeibeauftragte*n, die beim Landtag angesiedelt ist. Zum Beispiel beim Verdacht auf Fehlverhalten von Polizeiangehörigen können sich sowohl Bürger*innen als auch Kolleg*innen an diese Stelle wenden, um den Sachverhalt aufzuklären. Die Polizeibeauftragtenstelle kann dann Akteneinsicht nehmen, betroffene Personen zu einem klärenden Gespräch einladen und Empfehlungen für strukturelle Verbesserungen vorschlagen, um ähnliches in Zukunft zu verhindern. Zur Aufklärung darf sie Dienststellen auch ohne Voranmeldung betreten und Zeug*innen befragen.

Darüber hinaus ist die Anwesenheit bei großen Einsätzen und die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen im Gesetz vorgesehen. Die Polizeibeauftragtenstelle ist ebenfalls für Beschwerden bezüglich nachteiliger Arbeitsbedingungen bei der Polizei zuständig. Vorstellbar wäre beispielsweise ein Fall ausbleibender seelsorgerischer Versorgung nach einem psychisch herausfordernden Einsatz.

Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um eine neue Ermittlungs- oder Justizbehörde handelt, die die Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten ersetzt. Sie kann weder in Gerichtsverfahren eingreifen noch diese nachprüfen. Dafür gilt selbstverständlich weiterhin der normale Rechtsweg.

Der Rechtsstaat erfordert Transparenz und Kontrolle

Mit der Einrichtung der Stelle soll keineswegs die gute Arbeit der Brandenburger Polizei in Frage gestellt werden. Für ein modernes Behördenverständnis ist Transparenz und externe Kontrolle schlicht eine Selbstverständlichkeit. Beides ist bei der Polizei aufgrund von Datenschutz- und Sicherheitsfragen naturgemäß schwer umzusetzen, weshalb die Einrichtung eines zusätzlichen Kontrollorgans hier erforderlich ist. Auch die Berechtigung der Polizei, im Notfall Gewalt auszuüben, verpflichtet uns als Gesetzgeber*innen, niederschwellige Möglichkeiten zu schaffen, Missbrauchsvorwürfen nachzugehen.

Ein freiheitlicher Rechtsstaat ist nicht durch die Abwesenheit von Problemen gekennzeichnet, sondern durch die Frage, wie mit ihnen umgegangen wird. Dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Gerade dann, wenn es unübersichtlich und gefährlich wird, wie es bei der Polizei oft der Fall ist. Wichtig ist, dass wir den Raum schaffen, aus diesen Fehlern zu lernen und sie möglichst wiedergutzumachen. Dabei wird die Polizeibeauftragtenstelle künftig tatkräftig unterstützen und behördeninterne Kontrollmechanismen sinnvoll ergänzen. Damit stärken wir auch allgemein das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Polizei und sichern den Frieden in unserem Land.

Vermittlungsrolle für Bürger*innen, Polizist*innen und Landtag

Oberstes Ziel soll es sein, Verständnis und Verständigung auf allen Seiten zu fördern. Die oder der Polizeibeauftragte soll eine Person sein, die gleichermaßen das Vertrauen der Zivilgesellschaft wie auch der Polizei genießt. Sie soll die besonderen Herausforderungen der Polizeiarbeit und ihre Strukturen verstehen, aber auch für Menschen da sein, die Hemmungen haben, sich an die Polizei selbst zu wenden. Nicht die Kritik der Polizei ist ihre zentrale Aufgabe, sondern im Fokus steht ihre Rolle als Aufklärungs- und Vermittlungsinstanz.

Diese Funktion wird die Polizeibeauftragtenstelle auch gegenüber dem Landtag einnehmen. Als parteiunabhängige Instanz wird sie als Ansprechperson und Hilfsorgan die Abgeordneten bei ihrer Arbeit unterstützen. Neben den Jahresberichten kann das Parlament auch Berichte zu einzelnen Fragestellungen erhalten. Das stärkt unsere Kompetenz bei innenpolitischen Themen und damit auch die Qualität der parlamentarischen Kontrolle der Polizei. – Ich freue mich, dass wir uns auf diesen Weg begeben, und werde daraufhinarbeiten, dass nach einer ausführlichen Anhörung und Beratung im Innenausschuss das Gesetzesverfahren zügig abgeschlossen und eine geeignete Person für diese wichtige Aufgabe eingesetzt wird.

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