Transparenz

Auf dieser Seite möchte ich über meine Nebentätigkeiten, Einkünfte und Zugehörigkeiten zu Institutionen außerhalb von Landtag und Partei im Rahmen meiner Arbeit als Landtagsabgeordnete ab September 2019 informieren.

Die Angaben beruhen teilweise auf einem Fraktionsbeschluss, der die Offenlegung von Nebeneinkünften regelt und zuletzt im August 2020 aktualisiert wurde. Er geht über die geltende Rechtslage in § 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg (kurz: „Abgeordnetengesetz“ oder auch „AbgG“) hinaus.

Einkünfte

Als Abgeordnete erhalte ich eine Entschädigung nach § 5 Abs. 1 AbgG. Das sind aktuell 9.293,59 Euro brutto (Stand September 2024).

Dieser Betrag mag sehr hoch erscheinen, allerdings sind davon noch diverse mandatesbezogene und andere Ausgaben abzuziehen. Der Landtag erstattet Personalkosten für meine Wahlkreis-Mitarbeiter*innen, Miete für mein Wahlkreis-Büro und andere anfallende Kosten für meine Mandatsausübung nur bis zu festen Schwellenwerten und in engen Grenzen, den Überschuss muss ich selbst übernehmen. Desweiteren sind noch Einkommenssteuer, Krankenversicherung (vom Landtag zu ca. 50% bezuschusst gem. § 17 AbgG) und Mandatsträgerabgaben an meine Partei fällig. Das Ergebnis ist ein verfügbares Netto-Einkommen von ca. 3.180,00 Euro gemäß folgender Rechnung:

Abgeordnetenbezüge (Stand September 2024)9.293,59 €
Abzüglich mandatsbezogene Ausgaben, soweit nicht vom Landtag erstattet
(gerundeter Jahresdurchschnitt von Vorjahr / letzter Steuererklärung)
Wahlkreisbüro
(Miete, Nebenkosten, Ausstattung, …)
ca. – 250,00 €
Fahrt- und Reisekostenca. – 100,00 €
Sonstiges
(Veranstaltungen, Webseite, Bewirtung, Zeitungsabos, …)
ca. – 350,00 €
Abzüglich Steuern und feste Aufwendungen
(gerundeter Jahresdurchschnitt von Vorjahr / letzter Steuererklärung oder Schätzung)
Steuernca. – 3.630,00 €
Mandatsträgerabgaben an Bündnis90/Grüneca. – 1.290,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
(abzüglich Zuschuss vom Landtag gem. § 17 AbgG)
ca. – 490,00 €
Verfügbares (Netto-)Einkommenca. 3.180,00 €

Zusätzlich habe ich als Parlamentarische Geschäftsführerin meiner Fraktion eine Amtszulage nach § 5 Abs. 3 AbgG in Höhe von 35% der regulären Bezüge erhalten (wodurch sich wiederum Steuern und Mandatsträgerabgaben erhöht haben). Diese Funktion (und damit die Zulage) habe ich aufgrund meiner Elternzeit zum 31.12.2023 abgegeben.

Ergänzend zum oben genannten Einkommen zahlt der Landtag nach § 5 Abs. 2 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 2.067,01 Euro (Stand September 2024) zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die nach § 15 Abs. 4 direkt an das Versorgungswerk der Landtage.

Nebentätigkeiten

Neben meiner Arbeit als Landtagsabgeordnete übe ich keinen weiteren Beruf aus und gehe keiner anderen entgeltlichen Tätigkeit nach.

Zuvor war ich als Referentin im Bereich Technik und Organisation bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg beschäftigt. Von dieser Anstellung habe ich mich zum September 2019 zugunsten meines Mandates freistellen lassen.

Bis Oktober 2020 war ich ebenfalls ehrenamtliches Mitglied der Stadtverordnetensammlung Potsdam. Dafür habe ich bis zu meinem Austritt eine monatliche Aufwandsentschädigung von 290 Euro erhalten. Darüber hinaus erhielt ich für jede Sitzung 30 Euro. In der Regel habe ich an etwa drei Sitzungen pro Monat teilgenommen.

Darüber hinaus gibt es keine ausgeübten Berufe, Tätigkeiten, Funktionen, Einkünfte oder Leistungen im Sinne des Fraktionsbeschlusses.

Weitere freiwillige Angaben

Außerdem bin ich einfaches Mitglied oder Fördermitglied der folgender Vereine und Organisationen, ohne dabei eine Funktion innezuhaben oder dafür vergütet zu werden:

  • Amnesty International e. V. – Menschenrechtsorganisation
  • Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
  • Chaostreff Potsdam e.V. – lokale Gruppe des Chaos Computer Clubs, der sich u. a. für Datenschutz und Bürger*innenrechte einsetzt
  • Mehr Demokratie e. V. – gemeinnütziger Verein, der die Möglichkeiten direkter Mitbestimmung für Bürger*innen fördern und ausbauen möchte
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. – gemeinnütziger Verein , der sich mit strategischer Klageführung für den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte einsetzt