Plenarsaal im Brandenburger Landtag

Plenarsaal im Brandenburger Landtag

Was der Landtag im Juni diskutierte

In der vergangenen Woche versammelten sich die Landtagsabgeordneten zum letzten Plenum der aktuellen Legislaturperiode. In den letzten fünf Jahren haben wir Bündnisgrüne viel erreicht. Wir haben den Pakt für Pflege, den Klimaplan Brandenburg, den Solar- und Windeuro, sowie die Beitragsfreiheit für das vor- und vorvorletzte Kita-Jahr eingeführt.  Somit sind alle drei Kita-Jahre beitragsfrei und Familien mit einem geringen Einkommen sind sogar ganz befreit und wir haben das Hochschulgesetz novelliert, um nur einige Beispiele zu benennen.

Im letzten Plenum standen für uns die Themen die Fortsetzung des Paktes für Pflege, die Ernennung des Antisemitismusbeauftragten, das Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen, die Fortsetzung der Migrationssozialarbeit, das Gesetz zur Gründung der Medizinischen Universität in Cottbus, der Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention, das Verfassungsschutzgesetz, das Gesetz zur Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm P20 und der Kampf gegen Rechts im Fokus.

Pakt für Pflege ausbauen und fortsetzen

Wir nutzten die aktuelle Stunde der Bündnisgrünen Fraktion, um darüber zu reden, wie Brandenburg die Herausforderungen einer guten Pflege für alle meistern kann. Wir diskutierten darüber, wie die zukünftige Ausrichtung einer nachhaltigen und sozial gerechten Pflegepolitik für das Land gestaltet werden kann und warum es wichtig ist, das sozialpolitische Erfolgsprojekt „Pakt für Pflege“ fortzuführen.

Seit 2020 ist Brandenburg mit dem „Pakt für Pflege“ neue Wege gegangen. Durch verschiedene Maßnahmen wurde erreicht, dass der erwartbare Personalmangel in der Pflege abgemildert werden konnte und 86,9 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Brandenburg zu Hause gepflegt werden können. Insbesondere durch das Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“ ist es gelungen, dass mehr Menschen länger in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Mit insgesamt 664 Projekten im ganzen Land und jährlich rund 20 Millionen Euro im Landeshaushalt, hat Brandenburg beim Thema Pflege eine Vorreiterrolle eingenommen. Allerdings ist dies ein freiwilliges Projekt. Wir fordern, dass der „Pakt für Pflege“ und die jährlichen 20 Millionen Euro im Landeshaushalt verstetigt werden, damit das Projekt über das Jahr 2024 hinaus weiter fortgeführt werden kann. Mehr dazu in der Rede von Carla Kniestedt.

Brandenburg bekommt Antisemitismusbeauftragten

Die Bekämpfung des Antisemitismus ist ein Gebot für alle demokratischen Kräfte. Deshalb haben wir den Schutz des jüdischen Lebens in der Landesverfassung verankert und eine neue Beauftragtenstelle geschaffen. Ich möchte Andreas Büttner, der während des Plenums zum ersten Antisemitismusbeauftragten des Landes Brandenburg gewählt wurde, ganz herzlich gratulieren und wünsche Ihm viel Erfolg.

Mehr Schutz und mehr Beteiligung für junge Menschen

Mit dem Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen haben wir ein ganz besonderes Gesetz beschlossen. Durch das Gesetz werden u. a. die Beteiligungs- und Schutzrechte junger Menschen, sowie die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. durch viele Fachstellen und mehr Inklusion gestärkt. So schaffen wir auch die gesetzliche Grundlage für mehr Beteiligung. Wie wichtig dies für die Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen ist, zeigte schon der Beteiligungsprozess am Gesetzesentwurf und beim parlamentarischen Verfahren. Auf den starken Wunsch des Kinder- und Jugendhilfe Landesrats das Beteiligungsverfahren von Kindern, Jugendlichen und Familien bei Behördenkontakten nochmal klarer formuliert. Kinder und Jugendliche haben nun das ausdrückliche Recht, ihre Position darzulegen. Die Äußerungen müssen dabei angemessen berücksichtigt werden und vor einer Entscheidung muss mitgeteilt werden, wie mit dieser Position des Kindes oder des Jugendlichen umgegangen wird. Doch es gibt noch viele weitere Beispiele, die Ricarda Budke in ihrer Rede erläuterte.

Migrationssozialarbeit wird fortgesetzt!

Für diese besonders erfreuliche Nachricht haben wir Bündnisgrüne sehr hart gekämpft. Durch eine Änderung des Landesaufnahmegesetz wird die Migrationssozialarbeit II für zwei Jahre fortgeschrieben. Durch die Förderrichtlinie Integrationsbudget/MSA II werden zahlreiche alltagstaugliche und lebensnahe Projekte finanziert, die für eine gelingende Integration durch Bildung, Rat und Unterstützung eintreten. Des Weiteren wird so die wichtige Arbeit von Migrationssozialarbeiter*innen unterstützt, die vor allem für geflüchtete Menschen mit traumatischen Erfahrungen von so großer Bedeutung ist. Diese und viele weitere Projekte wären stark gefährdet gewesen, wenn die Förderrichtlinie Integrationsbudget/MSA II weggefallen wäre.

Universitätsmedizin in Cottbus – noch vielversprechender

Mit einem umfangreichen Änderungsantrag  haben wir das Gesetz zur Gründung der Medizinischen Universität Lausitz beschlossen. Mit den Änderungen stärken wir den Versorgungsauftrag für die Region, sorgen für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern und sichern die Vertretung von Studierenden. Mit einem Begleitantrag stellten wir uns zudem an die Seite der Beschäftigten, die für einen besseren Tarifvertrag und gute Arbeitsbedingungen in der Pflege kämpfen. Mehr dazu in der Rede von Sahra Damus.

Schutz von Frauen vor Gewalt 

Zudem debattierten wir über den Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben u. a. mit mehr Geld für Frauenhäuser und einer von uns eingerichteten Koordinierungsstelle bereits einiges erreicht. Aber klar ist auch: Es bleibt noch viel zu tun. Der Landesaktionsplan enthält viele wichtige Empfehlungen, die Brandenburg noch umsetzen muss, um die Istanbul-Konvention einzuhalten. Dabei liegt der Fokus auf den Themen Prävention, Fortbildungen und Hochrisikomanagement. Näheres dazu und welche weiteren Maßnahmen noch dringend umgesetzt werden müssen, erklärte Sahra Damus in ihrer Rede.

Kampf gegen Rechts

Ebenso wichtig war die Debatte zum Bericht zu Umsetzung des Handlungskonzepts “Tolerantes Brandenburg”. Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Demokratie herausgefordert wird wie lange nicht, sind Projekte wie das Tolerante Brandenburg unverzichtbar. In diesem Jahr konnten wir die Mittel für die demokratische Bildungsarbeit bereits um zwei Millionen Euro erhöhen. Dies muss weiter fortgesetzt werden. Ebenfalls unverzichtbar ist die Stärkung und Unterstützung der Partner*innen im Beratungsnetzwerk, das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus, demos, die Fachstellen Islam und Antisemitismus und die Opferperspektive. Mehr dazu in der Rede von Petra Budke.

Verfassungsschutzgesetz

Eine wichtige Debatte führten wir über die Gesetzesänderung „Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes“. Dabei ging es um eine Verschärfung unseres Brandenburger Verfassungsschutzgesetzes, die Finanzermittlungen künftig auch ohne klaren Gewaltbezug möglich machen soll. Der Gesetzentwurf wurde zurecht von vielen erst einmal kritisch beäugt, da jede Erweiterung der Befugnisse des Verfassungsschutzes sorgfältig abgewogen werden muss.

Es war bei der ursprünglichen Formulierung des Gesetzes ein guter Gedanke, den schwerwiegenden Eingriff von Finanzermittlungen durch den Verfassungsschutz auf besonders schwerwiegende Fälle mit direktem Gewaltbezug zu beschränken. Denn die eingesetzten Mittel müssen immer im Verhältnis zur Gefahr stehen, die sie abwehren sollen. Aber genau aufgrund dieser Frage der Verhältnismäßigkeit von Gefahr und Gegenmaßnahmen, war es aus unserer Sicht nun richtig, diese Gesetzesänderung zur Abstimmung zu stellen. Denn es ist leider festzustellen, dass es Gruppen gibt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung arbeiten und dabei ein großes Gefährdungspotential für unsere Demokratie entfalten, auch ohne offen zu Gewalt aufzurufen. Mehr dazu in meiner Rede ab Minute 15:16.      

Gesetz zur Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm P20

Es freut mich, dass das „Gesetz zur Anpassung von datenschutzrechtlichen Vorschriften für das Programm P20“ der Landesregierung verabschiedet wurde. Wir passen mit dem Gesetz unser Landesrecht an, um Teil des bundesweiten Programms P20 werden zu können, dass die Datenverarbeitung der Polizeien der Länder vereinheitlicht.

Mit dem Gesetzentwurf setzen wir die hypothetische Datenneuerhebung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um und legen damit den Grundstein, um den Datenaustausch zwischen den Bundesländern deutlich zu vereinfachen. Damit gehen wir einen notwendigen Schritt, um in Deutschland endlich hin zu einer einheitlichen IT-Infrastruktur im Polizeibereich zu kommen, wie sie in der Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der Polizei als Teil der inneren Sicherheit entworfen wurde. Ein solch einheitliches System ist ein unerlässlicher Meilenstein für die Polizeiarbeit in Deutschland.

Der Austausch zwischen den Polizeibehörden ist notwendig, um Verbrechen über die Grenzen der Bundesländer hinaus aufklären zu können. Dennoch teile ich die Sorge, dass es mit den neuen Regelungen in bestimmten Fällen vorkommen kann, dass Daten hier verarbeitet werden, die in anderen Ländern erhoben wurden, es aber nach hiesigem Recht nicht dürften. Das ist in der Tat ungünstig, weil es potentiell die Möglichkeit der Länder aushebelt, ihr Polizeirecht selbst zu regeln. Allerdings wäre die Alternative, am bisherigen Flickenteppich in der IT und der Inkompatibilität der Systeme festzuhalten. Es hieße, dass Brandenburg quasi aus dem Programm P20 aussteigt und mit massivem Mehraufwand Sonderlösungen finden müsste.

Stattdessen sollten alle Anstrengungen darauf ausgerichtet sein, dass die gemeinsame Lösung sicher, praxistauglich und datenschutzgerecht ist. Es braucht an erster Stelle ein System, das für alle Beamtinnen und Beamten sinnvoll im Alltag einsetzbar ist. Aber es braucht vor allem auch Schutz vor unberechtigten Zugriffen, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ein System, das von Anfang an resilient gegen Angriffe ausgelegt ist. Meine Rede finden Sie hier.

Alle Reden und Anträge können wie immer auf den Webseiten des rbb angeschaut werden.     

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