Brandenburg öffnet seine Verwaltung für alle Büger*innen. Mit dem gemeinsamen Antrag der Landtagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU fällt der Startschuss für das im Koalitionsvertrag enthaltene Versprechen für ein Brandenburgisches Open-Data-Gesetz.
Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion Marie Schäffer:
„Open Data ist eine Einladung. Es ist unsere Aufgabe, die Tür aufzustoßen und es allen Menschen zu ermöglichen, diese Daten für kreative, kulturelle, akademische oder gewerbliche Zwecke zu nutzen, zu verbessern oder zu teilen. Wir sind mit dem Ziel einer neuen Kultur der Transparenz in der Verwaltung angetreten. Wenn Entscheidungsprozesse nachvollzogen werden können, wächst das Vertrauen in den Staat und Mitbestimmung wird einfacher. Daher freuen wir uns sehr, dass mit unserem Antrag nun der Startschuss für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten und ein ambitioniertes Open-Data-Gesetz fällt.
Mit dem Datenzensus schafft das Land eine verlässliche Grundlage, um die Freigabe der Daten vorzubereiten. Bereits in diesem Jahr soll die Verwaltung besonders geeignete Datensätze freigeben. Wir wollen es Bürger*innen, Wirtschaft und auch Zivilgesellschaft erleichtern, hochwertige Daten des Landes zu finden und für eigene Zwecke zu nutzen. Deshalb wollen wir uns auf nachnutzungsfreundliche Lizenzmodelle, insbesondere auf die ‚Datenlizenz Deutschland Zero‘ und ‚Creative Commons Zero‘, festlegen. Zu diesem Zweck sollen die freigegebenen Daten auch in den Datenadler und in Govdata integriert werden.“
Hintergrund
Open Data bezeichnet Daten, deren freie, d. h. auch gewerbliche Nachnutzung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Lizenzen für alle Personen zeitlich und räumlich uneingeschränkt zugelassen ist. Die Europäische Union geht davon aus, dass in den kommenden Jahren der Umfang des Marktes für offene Daten und die Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle sehr hoch sein wird. Darüber hinaus können insbesondere hochwertige Daten der öffentlichen Verwaltung zu einer evidenzbasierten Politik und öffentlichen Teilhabe beitragen.
Seit knapp zwei Jahren veröffentlicht Brandenburg große Teile seiner Geobasisinformationen als Open Data. Im Februar 2021 hatte der Landtag bereits einen ersten Rahmen für ein Open-Data-Gesetz vorgestellt. So soll die neue gesetzliche Regelung für Offene Daten eng mit bestehenden Auskunftsansprüchen nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) und anderen Regelungen über den Informationszugang verschränkt werden. Bereits im letzten Jahr hatte der Landtag Brandenburg für sich selbst die Veröffentlichung von Parlamentsdokumenten als Open Data in seiner Geschäftsordnung beschlossen.
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