Das Foto zeigt ein Regal mit Unterlagen in Hängeregistern.

Das Foto zeigt ein Regal mit vielen Unterlagen in Hängeregistern.

Tätigkeitsbericht Akteneinsicht: Transparenz für die Brandenburger*innen weiter verbessern

PRESSEMITTEILUNG

Zum heute von der Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA), Dagmar Hartge, vorgestellten Tätigkeitsbericht Akteneinsicht äußert sich die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Marie Schäffer wie folgt:

Der Bericht zeigt ein wachsendes Interesse von Bürger*innen an Verwaltungsdaten – leider aber auch, dass der Zugang immer noch oft mit viel Mühe verbunden ist. Der Bericht weist zurecht auf eine erstaunliche Bewegungslosigkeit in Brandenburg beim Thema Informationsfreiheit hin, gerade im Vergleich zur bundesweit dynamischen Lage der Weiterentwicklung solcher Gesetze. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines Open-Data-Gesetzes muss hier einen großen Schritt nach vorne bringen, weil damit viele Daten zukünftig automatisch online gestellt werden und die Hürde einer Beantragung wegfällt. Mehr Transparenz in der Verwaltung ist ein wichtiges bündnisgrünes Anliegen, für das wir seit Jahren kämpfen.

Die im Bericht enthaltenen Beispielfälle zeigen, dass es häufig bei der Bewilligung von Anträgen auf Akteneinsicht zu Schwierigkeiten kommt, das Recht auf Zugang durchzusetzen. Ich unterstütze daher die Forderung der Datenschutzbeauftragten, dass die Befugnisse der LDA zur Durchsetzung berechtigter Anträge gestärkt werden müssen. Ebenso sollte – wie in anderen Bundesländern – die Möglichkeit zur Beratung und Unterstützung bei Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz geschaffen werden. Denn gerade Umweltdaten sind für viele Brandenburger*innen besonders relevant, erst recht in Zeiten von teilweise dramatischen Veränderungen in der Natur aufgrund des fortschreitenden Klimawandels.

Wir danken Frau Hartge und ihren Mitarbeiter*innen für den Bericht zur Akteneinsicht und die wertvollen Anstöße für die politische Debatte zur Modernisierung des Akteneinsichtsrechts in Brandenburg.“

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