Manche Revolutionen kündigen sich mit einem großen Knall an, mit Demonstrationen und mit großen Schlagzeilen auf den Titelseiten der Tageszeitungen und Nachrichtenwebsites. Manche Revolutionen kommen auf leisen Füßen daher und werden erst langsam sichtbar. Am Mittwoch gab es im Landtag Brandenburg eine ziemlich kleine Revolution, die in die zweite Kategorie fällt.

Mit der Änderung der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages wird es dort zum ersten Mal eine Verankerung von Open Data geben. Die Geschäftsordnung verpflichtet das Präsidium des Landtages, Regelungen zur Open-Data-Veröffentlichung von Beratungsmaterialien und anderen Parlamentsdokumenten festzulegen. Es ist also das offizielle Bekenntnis geschafft, nun muss die konkrete Umsetzung folgen. Daher ist noch nicht absehbar, welches Lizenzmodell genau zum Einsatz kommen wird, wie der Umgang mit dem Rechteerwerb und der Auszeichnung von Rechten Dritter erfolgen wird und wie die Daten auf die Aggregatoren und Portalen des Bundeslandes Brandenburg, Bund und Europäischer Union auffindbar gemacht werden. Wie gesagt, eine sehr kleine Revolution, aber hoffentlich der Anfang eines Paradigmenwechsels.
Aufmerksame Leser*innen könnten sich jetzt fragen: Sind nicht ohnehin alle Drucksachen frei verfügbar? Wofür dann noch eine Veröffentlichung nach Open-data-Prinzipien vorschreiben? Die Antwort ist wie so häufig: Es ist kompliziert. Es ist bisher nicht völlig geklärt, welche Parlamentsdokumente überhaupt urheberrechtlich geschützt sind. Selbst wenn keine urheberrechtlichen Hürden der Nachnutzung entgegen stünden, sind die meisten Dokumente bestenfalls als PDF-Dokument, manchmal auch als Microsoft-Word-Datei verfügbar. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode haben wir im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Grünen, SPD und CDU deutliche Verbesserungen bei der Bereitstellung von Open Data im Land Brandenburg angekündigt. Es ist daher ein wichtiges Zeichen, wenn der Landtag bei seiner Selbstorganisation nicht zurückfällt.

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