Digitalisierung in Form von Videokonferenzen, Telepräsenzsystemen und Streamingangeboten hat in den letzten 18 Monaten dazu beigetragen, die Arbeitsfähigkeit der Parlamente auf der ganzen Welt auch unter Pandemiebedingungen sicherzustellen. Auch in Brandenburg ermöglichte das Notlagegesetz Sitzungen von Kommunalvertretungen per Videokonferenz. Basierend auf den positiven Erfahrungen mit dieser Technik hat nun der Brandenburger Landtag mit der Änderung der Kommunalverfassung die Grundlagen für eine umsichtigen Einsatz auch außerhalb von Pandemiezeiten geschaffen. So wird es Mandatsträger*innen erlaubt, per Video an Sitzungen teilzunehmen, wenn sie aus beruflichen, familiären, gesundheitlichen oder vergleichbaren Gründen verhindert sind.
„Auch Kommunalparlamente sollen Menschen in allen Lebenslagen vertreten. Darum ist es wichtig, dass Menschen in allen Lebenslagen sich in den Kommunalparlamenten einbringen können. So wird bereits die Möglichkeit, digital an Sitzungen teilzunehmen, Menschen mit z. B. kleinen Kindern, Mobilitätseinschränkungen oder häufigen Dienstreisen darin bestärken, sich für ein Mandat zu bewerben“, so Marie Schäffer, demokratiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Abgeordnete aus Potsdam.
Mit der Änderung der Kommunalverfassung wird auch eine vollständig digitale Tagung der Gremien ermöglicht, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit eine außergewöhnliche Notlage feststellt. Damit kann künftig vor Ort flexibel auf lokale Ereignisse wie ein Hochwasser oder ein Waldbrand reagiert und die Arbeitsfähigkeit der Kommunalvertretung erhalten werden.
Teil des nun beschlossenen Gesetzes ist eine Verfahrensänderung bei der Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren. Sie findet nun am Anfang des Verfahrens statt und hilft, schon frühzeitig Klarheit für Bürger*innen zu schaffen, bevor die aufwändige Suche nach Unterstützungsunterschriften beginnt. Dazu sagt Marie Schäffer:
„Die vorgezogene Zulässigkeitsprüfung ist ein großer Gewinn für die direkte Demokratie in Brandenburg. Gerade in Potsdam hat sich gezeigt, dass Initiativen möglichst frühzeitig Gewissheit haben sollten, ob die Formulierung ihres Anliegens zulässig ist oder nicht. Andernfalls kann am Ende des Verfahrens große Enttäuschung bei denen entstehen, die mit viel Engagement für Stimmen geworben haben.“
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