Wie können wir die Handlungsfähigkeit kommunaler Parlamente in der Coronakrise erhalten? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch der Landtag Brandenburg in einem Sonderplenum befasst und einen von den Koalitionsfraktionen mit Linken und Freien Wählern ausgehandelten Gesetzentwurf beschlossen. Das Gesetz erlaubt es dem Innenminister (unter Vorbehalt der Zustimmung des Innenausschusses), eine Verordnung zu erlassen, die den Kommunen befristet bestimmte Abweichungen von der Kommunalverfassung erlaubt, um die Beschlussfähigkeit zu sichern.
Der Innenausschuss erklärte am Donnerstag mit einer breiten Mehrheit aus Koalitionsfraktionen und Linkspartei sein Einvernehmen zur vorgelegten Verordnung. Diese kann somit nun in Kraft treten.
Damit können Gemeindevertreter*innen und Stadtverordnete – befristet auf die Zeit der aktuellen Notlage – in Form von Video- und Audiokonferenzen tagen. Alle Regeln und Fristen, die auch sonst gelten, müssen dabei gewahrt werden. Dazu gehören reguläre Einladungen, Vorlagen und Niederschriften und nicht zuletzt die Gewährleistung der Öffentlichkeit. Presse sowie Bürger*innen muss es also in jedem Fall möglich sein, die Sitzungen zu verfolgen.
Dazu sagt Marie Schäffer, Potsdamer Stadtverordnete und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:
„Auch als Mitglied der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung erleichtert mich das neue Gesetz, denn bisher konnte die SVV seit Ausbruch der Pandemie gar nicht mehr tagen. Dabei ist die kommunalpolitische Arbeit auch und gerade in Krisenzeiten ein entscheidender Baustein unserer Demokratie. Krisen sind zwar die Stunde der Exekutive, aber damit gleichzeitig der Lackmustest dafür, wie gut die parlamentarische Kontrolle funktioniert.
So versetzt uns das neue Gesetz zum Beispiel in die Lage, die Vorgänge am Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie von Seiten der gewählten Stadtverordneten mitaufzuarbeiten und entsprechend zu reagieren.
Ich hoffe, dass wir uns die Innovationsfreudigkeit in Bezug auf demokratische Verfahren auch nach der Krise erhalten und unsere Demokratie damit langfristig inklusiver gestalten. Gerade die Teilnahme an Sitzungen per Videokonferenz könnte auch langfristig ein Baustein sein, um mehr Menschen die aktive Teilnahme an der Kommunalpolitik zu ermöglichen.“
Links:
- Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz – BbgKomNotG: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_0900/991.pdf
- zugehöriger Entschließungsantrag: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_1000/1045.pdf
- Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung – BbgKomNotV:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgkomnotv
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