Zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke

Morgen beschließt der Landtag Brandenburg über das Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke. Der Gesetzesentwurf stellt dabei ausführlich die Gründe und Ziele der Reform dar. Im Gesetz werden auch im Rahmen des Neuzuschnitts die Arbeitsgerichte in Eberswalde und Potsdam geschlossen. Form und Zeitpunkt der Debatte haben viele, zum Teil auch sehr emotionale Reaktionen und Sorgen bei den Betroffenen ausgelöst.

Aus meiner Sicht hätten viele gute Argumente dafür gesprochen, Potsdam als eigenständigen Standort oder zumindest als Außenkammer zu erhalten. Allerdings wird durch gesetzlich verankerte Gerichtstage sichergestellt, dass Potsdamer*innen nach der Reform weiterhin kurze Wege zum Rechtsstaat haben werden.

Wir haben innerhalb der Koalition und auch in unserer Frakton sehr intensiv über dieses Gesetz diskutiert. Ich habe mich dabei immer dafür eingesetzt, dass der Standort Potsdam als bisher größter Arbeitsgerichtsstandort erhalten wird. Ich habe mir als Potsdamerin die Entscheidung über meinen Umgang mit dem schließlich erzielten Kompromiss in der Koalition nicht einfach gemacht.

Da die Zugänglichkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Bürger*innen und die Freiwilligkeit für betroffene Beschäftigte durch den jetzt vorliegenden Entwurf gewahrt bleiben, trage ich jedoch den gefundenen Kompromiss mit. Dennoch bin ich enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, das Potsdamer Arbeitsgericht zu erhalten.

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