Das Foto zeigt den Innenhof des Potsdamer Stadtschlosses, in dem der Brandenburger Landtag tagt.

Das Foto zeigt den Innenhof des Potsdamer Stadtschlosses, in dem der Brandenburger Landtag tagt.

Was der Landtag im September diskutierte

Mit einer umfassenden Tagesordnung kamen die Abgeordneten zu der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause zusammen. Dabei standen während der aktuellen Stunde das Thema gute Arbeit und gute Löhne für jede*n, der Kilmaschutz, die Verkehrswende in Brandenburg, ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Beeinträchtigung, das Brandenburger Polizeigesetz und die Stärkung der Mitbestimmung im Mittelpunkt.

Aktuelle Stunde – Gute Arbeit und gute Löhne für jede*n

Zu Beginn des Plenums stellt Benjamin Raschke in seiner Rede während der aktuellen Stunde ganz klar dar, dass es nicht sein darf, dass man mit schlecht bezahlter Arbeit sich selbst und seine Familie nicht durchbringen kann und fordert, faire Löhne, flexiblere Arbeitsbedingungen und eine starke Gewerkschaftsbewegung. Sie sind die Grundlage für eine demokratische Zukunft und ein gutes Leben in Brandenburg. So soll jedes Windrad und jede Photovoltaikanlage nicht nur das Klima schützen, sondern auch gut bezahlte Arbeitsplätze im Handwerk schaffen und die Gemeindekassen füllen. Es zeigt einmal mehr, wie viele Chancen eine erfolgreiche Energiewende bietet. Wie die Gemeindekassen von Erneuerbaren Energien finanziell profitieren können, wurde bei der Änderung der Bauordnung gezeigt.  

Mehr Klimaschutz in der Bauordnung – die Solarpflicht kommt

Die Folgen der Klimakatastrophe sind deutlich zu spüren – Dürre, Waldbrände und immer mehr Hitzetage mit bis zu 40°C. Umso wichtiger ist es, dass wir die Energiewende schnellstmöglich voranbringen und uns von fossiler Energie unabhängig machen, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Doch dafür brauchen wir einen erheblichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Ein wichtiger Schritt für die Solarbauoffensive in Brandenburg ist die Einführung der Solarpflicht. Diese konnten wir mit der Änderung der Bauordnung, ein gemeinsamer Gesetzesentwurf zusammen mit der CDU und der SPD, erfolgreich umsetzen. Zukünftig müssen bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden und Parkplätzen, sowohl bei Neubau als auch bei Dachsanierung, Solaranlagen auf den Dachflächen installiert werden. Etwas mehr als zwei Millionen Gebäude bieten eine geeignete Dachfläche und weisen ein großes Potenzial für eine nachhaltige Energiegewinnung auf. Auf weitere Änderungen wie z.B. Erleichterungen für Umbau, Festivals und die Landwirtschaft ging Ricarda Budke in ihrer Rede ein, die Sie hier finden können.

Die Verkehrswende in Brandenburg

Ebenso wie die Energiewende spielt auch die Verkehrswende eine sehr wichtige Rolle für den Klimaschutz. Das Mobilitätsgesetz Brandenburg trägt zu einer ökologischen und sozialen Verkehrswende bei. Es entstand aus einem konstruktiven Austausch zwischen der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ und der Landesregierung. Allerdings wurde der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung teilweise entkernt. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren gilt es die ursprünglichen Zielstellungen sicher zu stellen. Dazu zählen die Wiederaufnahme der Angebotsorientierung bei der ÖPNV-Planung, das landesweite Radnetz und das Ziel der Mobilitätsgarantie. Die Rede von Clemens Rostock finden Sie hier.

Ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Beeinträchtigung

Leider sind wir noch immer weit davon entfernt, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein gleichberechtigtes Leben führen können und wir in einer inklusiven Gesellschaft leben. Unser Ziel ist die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein großer Erfolg ist das „Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 3.0“ der Landesregierung, welches insgesamt 55 konkrete Maßnahmen für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft vorsieht. Carla Kniestedt betonte, dass Inklusion nicht von oben auferlegt werden kann, vielmehr sollte sich unsere Sichtweise auf Menschen mit Behinderung ändern. Den vollständigen Redebeitrag zur Debatte von Carla Kniestedt finden Sie hier.

Das Brandenburger Polizeigesetz

Ein für mich sehr wichtiger Tagesordnungspunkt war der „Bericht der Landesregierung an den Landtag gemäß Artikel 4 des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 01. April 2019“, der z.B. auch auf den neuen Abschnitt „Besondere Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus“ eingeht. Das Polizeigesetz wurde 2019 von der damaligen rot-roten-Koalition umfassend reformiert. Damals wurden unter dem Eindruck der Gefahren des Terrorismus teils Eingriffsbefugnisse sehr weit ins Vorfeld einer tatsächlichen Straftat oder auch nur der konkreten Planung verlegt. Einige der geplanten Verschärfungen, von denen dann nicht alle ins tatsächlich beschlossene Gesetz aufgenommen wurden, führten zu erheblichen Protesten und wurden auch von uns Bündnisgrünen scharf kritisiert.

Mit dem vorliegenden Bericht wird nun nach einigen Jahren eine erste Einschätzung der praktischen Umsetzung möglich. Dass viele der besonders einschneidenden neuen Befugnisse sehr selten oder sogar gar nicht zum Tragen kamen, halte ich für ein gutes Zeichen. Denn es zeigt für mich, dass mit Grundrechtsabwägungen in der Praxis in der Regel sehr sorgfältig umgegangen wird. Aber bei künftigen Debatten über Änderungen am Polizeigesetz sollte man nicht nur über weitere neue Eingriffsmöglichkeiten reden, sondern auch ernsthaft evaluieren, welche der bestehenden Befugnisse wirklich notwendig sind. Dabei ist natürlich eine seltene Nutzung nicht automatisch ein Beweis, dass eine Regelung überflüssig ist. Große Terroranschläge sind zum Glück sehr selten. Da liegt es in der Natur der Sache, dass nur für diesen Fall vorgesehene Befugnisse ebenso selten zum Einsatz kommen. Dennoch können uns die Zahlen einen Ansatzpunkt liefern, an welchen Stellen, wir doch noch einmal genauer hinschauen sollten. Die Sorgen, dass es für normale Bürger*innen, aufgrund von sehr abstrakt gehaltenen Voraussetzungen für tiefgreifende Grundrechtseingriffe, kaum noch nachzuvollziehen ist, unter welchen Umständen sie Ziel von erheblichen Überwachungsmaßnahmen werden können, halte ich immer noch für berechtigt. Die Debatte um die Weiterentwicklung des Brandenburger Polizeigesetzes wird uns im Landtag bestimmt noch häufiger beschäftigen. Dabei müssen wir immer wieder evaluieren, ob es noch zu den Entwicklungen im Land und in der Welt passt und wie praxistauglich es ist. Unabhängig von der Weiterentwicklung des Gesetzes bleibt für mich der wichtigste Punkt für die Zukunft der Polizei, neben einem massiven Kompetenzaufbau im Digitalen, gutes Personal mit einer vernünftigen Ausstattung, sowie vernünftige Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Wer mehr erfahren möchte, kann hier meine Rede nachhören.               

Somit endete die erste umfangreiche Plenarwoche nach der parlamentarischen Sommerpause. Ich freue mich auf die kommenden Debatten.

Die nächsten Plenarsitzungen finden voraussichtlich ab dem 18.10.2023 statt.

Alle Reden und Anträge können wie immer auf den Webseiten des rbb angeschaut werden.

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