Marie Schäffer, MdL

Marie Schäffer ist eine deutsche Politikerin. Seit 2019 ist sie die direkt gewählte Landtagsabgeordnete im Potsdamer Wahlkreis 21 und seit 2020 parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion. Sie ist Informatikerin. ++ am 27.04.2023 in Potsdam (Brandenburg). (c) Andi Weiland | andiweiland.de

In eigener Sache: Mein “Mutterschutz“ mit anschließender „Elternzeit“

Im Februar 2024 erwarte ich mein erstes Kind und habe mich dafür Mitte Januar in den „Mutterschutz“ begeben. Dass ich das als Abgeordnete tun kann und während meiner Amtszeit Mutter werde, ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Denn es gibt noch keinen wirklichen Mutterschutz und keine Elternzeit für Mitglieder des Landtags. Der Landtag Brandenburg hat 2019 als ersten Schritt in § 3 seiner Geschäftsordnung verankert, dass Abgeordnete sich „zum Zwecke des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen „bis zu sechs Monaten von Pflichtsitzungen befreien lassen können. Damit wurde die Hürde deutlich gesenkt. Wir Grünen haben uns lange dafür eingesetzt das Mandat familienfreundlicher zu gestalten und werden dies auch weiter tun, bis es echte Vertretungsmöglichkeiten und klare Regeln für familienbedingte Auszeiten gibt.

Ich empfinde es als wichtig, dass im Parlament verschiedene Altersgruppen und Lebensrealitäten vertreten sind. Dazu muss auch die Perspektive (junger) Mütter und Eltern mit kleinen Kindern gehören. Viele Probleme lassen sich einfach viel besser nachvollziehen, wenn man selbst betroffen ist. Und gerade beim Thema Familienfreundlichkeit hat unsere Gesellschaft leider noch einiges aufzuholen.

Eine Freistellung von Sitzungen ist in der Praxis nicht gleichbedeutend mit Elternzeit. Meine „Elternzeit“ wird eher Teilzeitarbeit im Homeoffice mit  Telefon- und Videokonferenzen sowie einzelnen Termine im Wahlkreis sein. Zum Beginn des Sommers 2024 steige ich dann wieder in den Parlamentsbetrieb ein.

Während meiner Abwesenheit werde ich durch meine Abgeordnetenkolleg*innen in den Ausschüssen vertreten, zudem übernimmt mein Fraktionskollege Clemens Rostock bis zu meiner Rückkehr meine Aufgaben als Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion. Bei Plenarsitzungen ist eine Vertretung leider verfassungsrechtlich bisher nicht möglich, deswegen werde ich für wichtige Termine oder Entscheidungen im Plenum, wenn es auf jede einzelne Stimme ankommt, teilnehmen. Während meiner Abwesenheit werden meine Mitarbeiter*innen in meinem Wahlkreisbüro in der Charlottenstraße 90/91 für Sie als Bürger*innen selbstverständlich jederzeit ansprechbar bleiben. Sie sind unter kontakt@marie-schaeffer.de oder 0331 8871055 / 0163 3955815 erreichbar.

Als Abgeordnete habe ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld, stattdessen wird die Diät (Abgeordnetenentschädigung) weiter gezahlt. Da Beschäftigte nur maximal 65 % Prozent ihres Einkommens als Elterngeld erhalten können, finde ich es fair, einen Teil der Diät während meiner Abwesenheit zu spenden, und zwar die Differenz zwischen Höchstsatz des Elterngeldes und dem „Nettoeinkommen“ aus der Diät. So haben es bisher auch meine Fraktions-Kolleg*innen gehandhabt, die „Elternzeit“ genommen haben. Über die erfolgten Spenden werde ich hier im Nachgang informieren.

Was umfasst meine Diät als Abgeordnete?

Laut Abgeordnetengesetz des Landes Brandenburg erhalte ich seit Januar 2024 9.294 € Diät (Grundbetrag und Sachkostenzuschuss), zusätzlich erhalte ich 2.067,01€ zur Finanzierung der Altersvorsorge. Das orientiert sich grob an der Besoldungsstufe für einen* eine Hauptamtliche Bürgermeister*in einer mittelgroßen Stadt und klingt erst mal sehr viel. Allerdings gehen fast zwei Drittel davon direkt wieder ab für:

– Einkommenssteuer
– Krankenversicherung
– Mandatsträgerabgaben an meine Partei
– Gehaltsanteile meiner Mitarbeiter*innen
– Kosten für mein Wahlkreisbüro

Für Mitarbeiter*innen und Büros gibt es auch eine Erstattung des Landtags, die allerdings bei einem bestimmten Betrag gedeckelt ist. Darüberhinausgehende Kosten trage ich selbst bzw. werden diese direkt von der Diät einbehalten.

Hintergrund:   

Auszug aus der Geschäftsordnung des Landtages – § 3 GO Landtag Brandenburg, Teilnahme an Sitzungen

(1) Die Mitglieder des Landtages sind grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen des Landtages teilzunehmen. Wer nicht oder nicht rechtzeitig an der Sitzung teilnehmen kann, hat dies der Präsidentin oder dem Präsidenten vor der Sitzung unter Angabe des Grundes anzuzeigen.

(2) Für die Sitzungen des Landtages, des Präsidiums, der Ausschüsse und der sonstigen parlamentarischen Gremien werden Anwesenheitslisten ausgelegt, in die sich jedes Mitglied persönlich einzutragen hat. Zum Zwecke des Mutterschutzes und der Kinderbetreuung oder der Pflege Angehöriger sind die Mitglieder des Landtages für längstens sechs Monate befreit, wenn sie dies der Präsidentin oder dem Präsidenten anzeigen. Längere Befreiungen sind dem Präsidium anzuzeigen. Eine Befreiung auf unbestimmte Zeit kann nicht angezeigt werden.

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